Zombies unter rechtlichen Gesichtspunkten

Haben Zombies Rechte?

Zumindest bei den Menschenrechten könnte es hier Probleme geben. Die Redaktion von anwalt.de hat sich mit den alltäglichen Problemen des Arbeitsrechts und des BGB in Bezug auf Zombies auseinandergesetzt.

Generell geht es in diesem Blog ja um das Thema:

„Wie überleben wir eine Zombie Apocalypse“

Der bisherige Ansatz war ja eher die grundlegend feindliche Haltung gegenüber den Zombies. Man könnte aber auch mal gucken, wie ein mögliches Zusammenleben aussehen könnte.

In dem Artikel von anwalt.de finden sich so hilfreiche Ansätze wie:

„Zombies droht die Kündigung“ oder: „Was passiert, wenn ich an meinem Arbeitsplatz zum Zombie werde?“

Schön ist auch die Frage: „Darf mein Vermieter mir die Zombiehaltung verbieten?“ 😉

Aber es kommen auch ernste Themen (*hust*) auf den Tisch: so wird festgestellt, dass eine Zombie Invasion einen so tiefgreifenden Einschnitt in unsere Gesellschaft darstellt, dass die Ausrufung des Notfalls bzw. V-Falls (eigentlich ja Z-Falls) sicher erfolgen wird … und welche Folgen das haben könnte.

Die wichtigste aller Fragen für den echten Zombie Survivor ist aber sicherlich:

Ist die Tötung eines Zombies strafbar?

Hilfreich für alle ist bestimmt die Feststellung, dass Notwehr gegen jemanden der einen fressen möchte sicherlich schwer zu bestreiten wäre 😉

Ich bin zwar kein Jurist, aber generell würde ich das eher unter dem Gesichtspunkt „Sachbeschädigung“ deklarieren, denn ein Zombie ist tot und solange wir die Gesetze nicht ändern, gibt es auch keine Sonderrechte für Zombies.

Bis nicht geklärt ist, wem die Zombies gehören (und wer damit zur Verantwortung für den ganzen Schlamassel gezogen werden kann) solange wird es wohl niemanden geben, der hier Entschädigungsansprüche stellen würde.

Aber ihr solltet euch den Artikel unbedingt selber durchlesen.
Hier der direkte Link: „Kann das Recht Untote stoppen?

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